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                         Flächennutzungsplan (FNP)                                                                   

           

Hier von mir ein kurzer Überblick dazu.

Die Bauleitplanung ist Pflichtaufgabe der Kommune und nach dem Grundgesetz Artikel 28 hat die Gemeinde das Recht diese in Eigenverantwortung (gemeindliche Planungshoheit) zu erstellen. Das Baugesetzbuch ist dabei die gesetzliche Regelung.

Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) als ein vorbereitender Bauleitplan und dem Bebauungsplan (B-Plan) als verbindliche Bauleitplanung.  

Der FNP stellt für das gesamte Gebiet der Gemeinde die sich aus der beabsichtigten baulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar. Er muss  auch die  voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinden in den Grundzügen widerspiegeln.                     So ein Plan soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Der FNP muss nicht Grundstücksbezogen dargestellt werden, aber er muss so erarbeitet werden, dass schon noch Details zum Inhalt erkennbar sind.

Dem Umweltschutz kommt bei der Erstellung des FNP eine Hauptbedeutung zu.                                                                                                                                                 Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.

Nach über 20 Jahren „Deutsche Einheit“ gibt es immer noch Kommunen, die über keinen gültigen FNP verfügen. Die Bürgermeister und Räte kommen immer wieder mit Ausreden, um einen FNP nicht erstellen zu müssen. Trotz fehlenden  FNP lassen diese Kommunen munter drauflos bauen. Diese Kommunen, in denen der FNP fehlt, geben sich nicht mal Mühe, die Namen und die Bauten der Bevorzugten zu vertuschen. Die für diese Bauvorhaben benötigten Genehmigungen erhalten sie von den dafür verantwortlichen Landratsämtern ohne Probleme. Oft werden solche Bauten noch als gesellschaftlicher Fortschritt in der Presse dargestellt und die Politprominenz sonnt sich dabei. Hier stelle ich mir schon die Frage: Wieso lässt die Rechtsaufsicht so etwas zu?

Es muss in der jeweiligen Kommune ein genehmigter FNP vorhanden sein, damit darauf aufbauend ein B-Plan erstellt und genehmigt werden kann! 

 

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