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 30.05.2009

Das liebe Abwasser

Das Problem der Verschmutzung der Bäche, Flüsse, Seen und Meere mit dem Abwasser und dass damit Einhergehen des Sterbens von Fischen und Pflanzen sowie die Verseuchung des Grundwassers ist nicht erst seit 1990 bekannt. Mit zunehmendem Fortschritt hielt auch immer mehr Chemie in den Haushalten der Menschen Einzug. Zur Verbesserung des Wassers wurden in der DDR und in der BRD Dreikammernklärgruben gebaut. Das diese Kläranlagen manchmal nicht richtig funktionierten, lag oft an der Unkenntnis der Menschen, z.B. wurden diese nicht rechtzeitig oder zu oft entleert.

Nach 1990 waren wir Ex-DDR-Bürger maßlos mit all dem Neuen überfordert und mussten uns erst mal mit dem Hauptproblem, Arbeit zu haben, beschäftigen. Da war das Thema Abwasser nicht so interessant. Über die Medien wurde immer mehr auf die Schäden, die durch das Abwasser entstehen informiert und damit auch das Umweltbewusstsein um die Notwendigkeit der Abwasserbeseitigung geprägt.

Erst mit den Bescheiden, zum Zahlen der enormen Summen, der Abwasserbeiträge rückte das Thema in das Licht der Öffentlichkeit. Da die Menschen die enormen Summen nicht bezahlen konnten oder wollten, beschäftigte man sich damit und es kam ein Skandal nach dem anderen zu Tage, z.B. überdimensionierte Anlagen, falsche Satzungen, falsche Gründungen u.s.w.. Die meisten Kommunen hatten einfach nach 1990 das Abwasserproblem über die Köpfe ihrer Bürger entschieden. Oft waren sie vor falschen Entscheidungen, z.B. falsche Satzungen z.B. von der Rechtsaufsicht gewarnt worden, aber man setzte sich, im Rausche der Macht, darüber hinweg. In späteren Jahren versuchten sich die Verantwortlichen damit rauszureden, es hätte eine gesetzlose Zeit nach 1990 gegeben. Dies war nie der Fall, es galten bis zum In Kraft Treten der Sächsischen Gesetze die DDR- Gesetze weiter, dies wird auch von allen Gerichten so gesehen.

Mit Hilfe des § 14 „Anschluss- und Benutzungszwang“ der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen wurde gegen jede Vernunft in den meisten Kommunen eine zentrale Abwasserversorgung durchgepeitscht. Koste es was es wolle, u.a. wurden neue Straßen aufgerissen, damit Abwasserleitungen hinein konnten. Aber auch der am Entferntesten wohnende Einwohner wurde mit angeschlossen, notfalls mit Gewalt.

In den meisten Fällen wurde den Einwohnern jede Einsicht in Unterlagen verweigert, obwohl z.B. die Pläne (Abwasserbeseitigungskonzept) öffentlich vor deren Beschließung ausgelegt werden mussten und jeder Einwohner hätte die Möglichkeit bekommen müssen, seine Einwendungen dazu vorzutragen.

Unter dem Deckmantel, dass es gemeinsam kostengünstiger wäre, wurden Zweckverbände gegründet, auf Grundlage des mehr als fragwürdigen Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit. In Wirklichkeit wurden Schulden ausgelagert bzw. auf Teufel komm raus neue Schulden in den Zweckverbänden gemacht, ob sich die Sache noch rechnet oder nicht. Einwohner und Sachverständige, die sich hinstellten und auf billigere Varianten bzw. auf dezentrale Abwasserbeseitigung verwiesen, hatten keine Ahnung und konnten nicht rechnen. Eigenartig ist, dass es jetzt, wo keine Förderung mehr in diesem Umfang für zentrale Abwasserbeseitigung möglich ist, genau das Gegenteil behauptet wird.

Um dem Wahnsinn dieser falsch gegründeten Zweckverbände politisch aufrecht zu halten, wurde 1998 das „Heilungsgesetz“, was nicht geheilt hat und 2002 das „Sicherheitsneugründungsgesetz“, was nicht gesichert hat, erlassen. Die Gerichte hatten und haben alle Hände voll zu tun, solange man einfach, ungerechterweise Geld eintreibt, um das Missmanagement, welches bei der Abwasserbehandlung entstanden ist, nur auf die „ betroffenen Bürger“ abzuwälzen.

Es sind nicht nur die Kommunen (Bürgermeister und Räte) verantwortlich für diese Situation, sondern auch die Aufsichtsgremien (Landratsämter, Regierungspräsidien und Ministerien) sowie die Kreditinstitute, welche nicht ordnungsgemäß geprüft und die Baumaßnahmen genehmigt haben bzw. das Geld dafür gaben. Es sind deshalb „Schattenhaushalte“ und „Faule Kredite“ (Schulden) entstanden. Bezahlen soll es, wie immer, der „Kleine Mann“.

Es lässt sich fremdes Geld ja auch leichter zum Fenster rauswerfen!

Abschließend möchte ich, ohne Kommentar, noch auf Folgendes aufmerksam machen. Auszug aus „Der Handlungsrahmen des Gesetzgebers bei Heilungsgesetzen“ von Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Karl-Heinz Millgramm, Halle/S., SächsVBl. Heft 6, 01. Juni 1998, Seite 128:

„…Bewältigung einer Notlage?

Keinesfalls ist es zutreffend, ohne weiteres davon auszugehen, dass die Zeit der Gründung der Zweckverbände durchweg von einem Bemühen aller Beteiligten geprägt war, dem es um die Bewältigung wirklicher Notlagen zu tun war. Statt dessen ist angesichts der gewaltigen Summen von Fördermitteln, der ausgelösten Investitionen und der zu besetzenden Dienstposten die Frage erlaubt, ob nicht jedenfalls in einigen Fällen, was sich mit wenig Vorstellungskraft ausmalen lässt, statt einer Notlage Gewinnsucht, das Streben nach sozialer und beruflicher Absicherung der eigenen Existenz angesichts sich nähernder Kommunalwahlen und andere zum Teil wenig edle Motive bei den Handelnden im Vordergrund gestanden haben.…“ 

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